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Geschäftsbedingungen der Everest-Austria Moll GmbH 1. Vertragsabschluß a) Unsere Angebote sind freibleibend. b) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. c) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. d) Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. e) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Vereinbarungen und schriftlich anderslautend geregelt wurde, wobei insbesondere die Bestimmungen über Preise, Liefermodalität etc. durch die jeweils gültigen Preisblätter geregelt sind. 2. Preise Unsere Preise sind in jeweils gültigen Preisblättern festgelegt. Sämtliche Preise sind in EURO exkl. Mehrwertsteuer. Alle Preise erfolgen ohne Gewähr. Bei einem Auftragswert unter 110,- EURO exkl. Mwst. erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 15,- EURO exkl. Mwst. Handlingskosten je nach Produkt sind zusätzlich möglich. Wir sind jederzeit, auch nach Vertragsabschluß, berechtigt, die Preise zu verändern. Erfolgt eine Preiserhöhung nach Bestellung um mehr als 20 Prozent nach oben, ist der Besteller berechtigt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind seitens des Bestellers ausgeschlossen. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert und vom Besteller anerkannt. 3. Produktänderungen Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel, welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern oder beibehalten, behalten wir uns ausdrücklich vor. Alle Produkte und Warenzeichen sind Besitz ihrer jeweiligen Eigentümer. 4. Transport a) Sämtliche Versandkosten, Verpackungen, Transportkosten, Transportversicherung, Treibstoffzuschläge, ARA-Umweltabgaben, sowie allfällige Zölle und gesetzliche Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert und vom Besteller anerkannt. Die Lieferung erfolgt ab Lager ex Frastanz. Lieferungen in zwei oder mehreren Teilen werden die Versandkosten je nach Gewicht der anfallenden Paketesendungen verrechnet. Werden vom Kunden Teillieferungen gewünscht, so werden dafür die Versandkosten verrechnet. b) Für Transportschäden haftet der Kunde, sofern er bei der Versandübernahme auf offene und versteckte Mängel nicht prüft. Ist der Verdacht vorhanden, dass eine Sendung beschädigt sein könnte, muss umgehendst eine Meldung an den Transporteur bei der Übernahme erfolgen. Mit der Unterschrift der Warenannahme erlischt der Anspruch auf Ersatz. c) Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über. d) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 5. Lieferung a) Liefertermine für Waren gelten als eingehalten. wenn sie das Werk des Auftragnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir oder unser Sublieferant mit der Erbringung der Leistung begonnen haben bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt für die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft. Grundlegende Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen durch uns ist ferner, dass sämtliche vom Besteller zu beschaffenden Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen. b) Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr als sechs Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich zu setzende Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle dem Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen vorliegen, über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen. c) Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über. d) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. e) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren. f) Zum Begriff "höhere Gewalt" zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Streik, Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer in unserem Einflussbereich bzw. bei Sublieferanten, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen. Dauern derartige Ereignisse länger als sechs Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderungen durch mehr als sechs Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat, Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. g) Der Besteller wird bei Empfang der jeweiligen Sendung (Hardware oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht zulässig. Da wir für Hard- und Software nur als Vertreiber fungieren, muss sich der Anwender bei Beanstandungen direkt an den Lizenzgeber/Hersteller wenden. Diesbezüglich verweisen wir auf die den einzelnen Produkten jeweils beigefügten bzw. gültigen Lizenz- und Garantiebestimmungen. h) Erfüllungsort ist Frastanz. i) Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat. j) Staatliche Ausfuhr- oder Durchfuhrbestimmungen - auch wenn diese ausländischen Ursprungs sind - sind striktest einzuhalten. k) Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Postwege. 6. Zahlung a) Zahlungen erfolgen per Nachnahme oder Vorauskassa. Nach Vorliegen einer uns kostenfreien Bankgarantie oder einer positiven Kreditauskunft sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in bar und ohne Abzug per Bankeinzug fällig. Unbeschadet, einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Für den Fall der Annahme solcher, erfolgen diese nur an zahlungshalber und keinesfalls an zahlungsstatt. b) Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 5 Prozent über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 12 Prozent p.a. Sind die von uns zu bezahlenden Bankzinsen höher, sind wir berechtigt, auch nachträglich die jeweils von uns zu bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung von Verzugszinsen erfolgt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (20%) und Zinseszinsen in der Höhe von 14 Prozent. c) Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche, zurückzubehalten. d) Gewährte Zahlungserleichterungen wie Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. Wir sind berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen, als wäre der Besteller in Leistungsverzug geraten. Sind dem Besteller Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als fünf Tage in Verzug geraten ist. 7. Falschbestellungen Bei Falschbestellungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 27,- EURO exkl. Mwst. Es kann nur originalverpackte, uns frei Haus gelieferte Ware zurückgenommen werden. Vor Rücksendung ist bei uns eine Autorisierungsnummer anzufragen (RMA-Nr:). Diese muss deutlich sichtbar aussen auf der Verpackung angebracht werden. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer RMA, die nicht frei Haus geliefert werden, werden von uns nicht angenommen. Verbrauchsmaterialien können nur innert 10 tagen nach Bestellung in Originalverpackung zurückgenommen werden. Moll GmbH behält sich vor, bei Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die Rücknahme zu verweigern. 8. Stornierungen Stornierungen von Produkten, die für einen Kunden speziell bestellt wurden, bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand deutlich übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung von Moll GmbH als akzeptiert. Moll GmbH behält sich vor, die Stornierung in solchen Fällen zu verweigern. Hat der Kunde die Ware bereits erhalten, so finden auch bei Stornierungen die Bestimmungen von Ziffer 7 Anwendung. 9. Reklamationen Moll GmbH ist stets bemüht, nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte dennoch einmal Grund zur Beanstandung bestehen (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so ist die betroffene Ware (inkl. Rechnungs- und Lieferscheinkopie sowie detaillierter Fehlerbeschreibung) mit einer Autorisierungsnummer frei Haus an Moll GmbH zurückzusenden. Vor Rücksendung ist bei uns eine Autorisierungsnummer (RMA-NR:), welche eine Wochen lang gültig ist, anzufragen. Ohne außen auf der Verpackung deutlich sichtbar angebrachte Autorisierungsnummer (RMA-NR:) und ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung, sowie Rechnungs- und Lieferscheinkopie kann die Rücksendung nicht angenommen werden, ebenso nicht bei unfreier Zusendung. Bei Reklamationen von wiedergebenden Geräten sind zwei bis mehrere Beispiele beizufügen, welche den Mangel dokumentieren. Ohne diesen Beispielen ist eine Bearbeitung nicht möglich. Die Rücksendung hat komplett (z.B. inkl. Software, Beschreibung, etc.) in Originalverpackung zu erfolgen. Unvollständige Rücksendungen können nicht bearbeitet werden und werden wieder an den Kunden zurückgesandt. Berechtigte Reklamationen werden an den Lieferanten zur Reparatur eingesandt. Nach Reparatur erhält der Kunde das Produkt wieder zugesandt. Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Waren werden die angefallenen Prüfkosten an den Kunden weiterberechnet, und der Kunde ist verpflichtet, die Waren wieder zurückzunehmen. Bei Mängeln im Lieferumfang ist zu beachten (fehlendes Produkt oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), dass dieser Mangel Moll GmbH innerhalb von drei Tagen nach Wareneingang angezeigt werden muss. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden. 10. Haftung Die Haftung für Folgekosten jedwelcher Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Waren entstehen, wird ausgeschlossen. Die Haftung von Moll GmbH beschränkt sich ausschließlich auf den Warenwert der von uns angebotenen Produkte. 11. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Moll GmbH. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Register auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt, ist Moll GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren in ihren Besitz zu nehmen. 12. Gültigkeit Mit Änderung der Preis-Daten verlieren sämtliche vorhergehende Angebote ihre Gültigkeit. Druckfehler, irrtümliche Angaben und Änderungen bleiben vorbehalten. Aufgrund von Wechselkursen, Tagespreisen, Beschaffungskosten, etc.... gibt es keine Preisgarantie. 13. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Feldkrich. Österreichisches Recht ist anwendbar. |
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